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Wer darf sich Physiotherapeut (früher: Krankengymnast) nennen?
Jeder, der nach 3-jähriger Berufsausbildung die staatliche Prüfung bestanden hat.
Wer darf sich Masseur nennen?
Jeder , der nach 2-jähriger Berufsausbildung die staatliche Prüfung bestanden hat.
Nach Prüfung der räumlichen Voraussetzungen durch die Kassen können die genannten Berufe eine Zulassung zur Kassenabrechnung erhalten.
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