Wer darf sich Physiotherapeut (früher: Krankengymnast) nennen?

   Jeder, der nach 3-jähriger Berufsausbildung die staatliche Prüfung bestanden hat.

 

Wer darf sich Masseur nennen?

   Jeder , der nach 2-jähriger Berufsausbildung die staatliche Prüfung bestanden hat.

Nach Prüfung der räumlichen Voraussetzungen durch die Kassen können die genannten Berufe eine Zulassung zur Kassenabrechnung erhalten.